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Nutzungsentschädigung

Nutzungsentschädigungssatzung für das Gemeindehaus
der Ev.-lutherischen St. Michael Kirchengemeinde Wietze/Steinförde

§1 Entschädigungsfreiheit
Die Nutzung ist entschädigungsfrei für Veranstaltungen, die im Auftrag der Kirchengemeinde durchgeführt werden bzw. die durch Kirchenvorstandsbeschluss von einer Nutzungsentschädigung befreit sind.
§2 Festsetzung der Entschädigung
Soweit die Nutzer der Einrichtung nicht dem unter §1 genannten Kreis angehören, werden folgende. Entschädigungen festgesetzt, die im Voraus im Pfarrbüro zu entrichten sind:

Bei einmaliger Nutzung

    Großer Saal (120 m²) ohne Heizung 8,- €/Std.
    Großer Saal (120 m²), zusätzlich Heizung3,- €/Std.
    Jugendraum (53 m²) ohne Heizung 4,- €/Std.
    Jugendraum (53 m²), zusätzlich Heizung 1,- €/Std.
    Küche einschließlich aller Elektrogeräte 10,- €/Veranstaltung
Bereitstellung von Geschirr und Gläsern:

    Bei Nutzung des Großen Saales und des Jugendraumes 15,- €/Veranstaltung
    Bei Nutzung des Jugendraumes allein5,-. €/Veranstaltung
Bei regelmäßig wiederkehrender Nutzung, es entfällt die Erstattung der Heizungskosten:

    Großer Saal (120 m) pauschal 9,- €/Std.
    Jugendraum (53 m²) pauschal 5,- €/Std.
Als Heizperiode gilt die Zeit vom 1. Oktober des Jahres bis zum 31. März des Folgejahres.

Kaution bei einmaliger Nutzung:

    Für eine eventuelle Reinigung 50,- €/Veranstaltung
Ersatzbeschaffung, unsachgemäße Nutzung:

Für abhanden gekommenes oder unbrauchbar gewordenes Geschirr und Gläsern ist der Wiederbe-schaffungswert zu zahlen. Treten Schäden oder grobe Verunreinigungen durch unsachgemäße Nut-zung auf, werden die tatsächlichen Kosten zur Beseitigung in Rechnung gestellt.

Über ergänzende Absprachen entscheidet im Einzelfall der Kirchenvorstand.

Stand April 2007


 

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